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  • Interdisziplinäre Pilotprojekte in der Westschweiz

Auf rechtlicher Ebene fördert das Familienrecht die einvernehmliche Scheidung seit rund zwanzig Jahren und auch die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist seit 2014 grundsätzlich die Regel.

Ziel dieser Grundprinzipien ist es, das Recht des Kindes auf persönlichen Verkehr mit beiden Elternteilen zu wahren, um seine emotionale und persönliche Entwicklung und seine sozioökonomische Sicherheit zu garantieren.

Doch bei einer Scheidung (jede zweite Ehe in der Schweiz) oder Trennung führen Uneinigkeiten oft zu Konflikten zwischen den Eltern, die erhebliche soziale und juristische Ressourcen in Anspruch nehmen.

Das Elternkonsens-Modell (auch Cochemer Modell) wurde bereits erfolgreich im Ausland angewandt und hat zum Ziel, Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen, zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen, die den Bedürfnissen ihrer Kinder entspricht und sie nicht zum Spielball der Spannungen zwischen den Eltern macht.

Seit 2020 begleitet der SSI Schweiz Westschweizer Kantone bei der Umsetzung des elterlichen Konsensmodells. So konnten in den Kantonen Wallis und Freiburg zwei Pilotprojekte entwickelt werden.

Freiburg

Kanton Freiburg beauftragte den SSI Schweiz, in drei Bezirken im Süden des Kantons ein Pilotprojekt zum Thema Elternkonsens durchzuführen. Arbeitsgruppen aus Justizbehörden und Fachleuten aus dem psychosozialen und juristischen Bereich trafen sich, um ein an den lokalen Kontext angepasstes Projekt zu entwickeln. Das Pilotprojekt startete im Februar 2025.

Das Projekt sieht vor:

  • kostenlose Beratungssitzungen
  • ein Angepasstes Gerichtsverfahren
  • kostenlose Begleitangebote: Mediation und Coaching für gemeinsame Elternschaft

Weitere Informationen

Wallis

Seit Januar 2020 testet der Kanton Wallis das Modell des Elternkonsenses in familienrechtlichen Verfahren mit Minderjährigen.

Im Rahmen dieses Walliser Pilotprojekts wurde ein dem schweizerischen Recht entsprechendes Verfahren eingeführt, das eine Reihe von Massnahmen umfasst, die im Sinne des Kindesschutzes elterlichen Konflikten oder deren Verstärkung vorbeugen sollen. Das Kindeswohl ist der Parameter, der die Eltern, die Gerichte und die KESB der Bezirke Monthey, Martigny, St-Maurice und Entremont zu einer Vereinbarung im Sinne eines "elterlichen Konsenses" führt. Eltern, die sich in Trennung befinden, werden ab der ersten Verhandlung auf die Möglichkeit zur Mediation oder die Begleitung der gemeinsamen Elternschaft aufmerksam gemacht. Ausserdem werden sie zuvor in einer Informationsveranstaltung darüber informiert, was es für ein Kind bedeutet, eine Trennung der Eltern mitzuerleben.

Weitere Informationen

 

Evaluationsbericht des Elternkonsens-Pilotprojekts im Wallis

Dieser Evaluationsbericht präsentiert eine eingehende Analyse der Ergebnisse, die während der ersten beiden Jahre des Walliser Pilotprojekts zum Elternkonsens (2022–2023) in den Bezirken Monthey, Entremont, Martigny und Saint-Maurice erzielt wurden.

Ziel dieses Berichts ist es, die Umsetzung des Elternkonsensmodells zu bewerten. Dazu wird das Feedback analysiert, das für jede vorgeschlagene Maßnahmeart von den verschiedenen beteiligten Berufsverbänden und den Begünstigten eingeholt wurde. Es hebt die erheblichen Auswirkungen des Modells auf die Begünstigten sowie die beteiligten Fachkräfte hervor und fasst ihre Empfehlungen zusammen. Abschließend wird das Pilotprojekt im Lichte der in der Kinderrechtskonvention festgelegten Grundsätze untersucht.

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