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	Migrant*innen sind nach ihrer Ankunft oft verunsichert und orientierungslos bei der Einforderung ihrer Rechte. Die Hindernisse sind vielfältig: von der Sprachbarriere über die komplizierten administrativen Abläufe bis hin zur Unkenntnis des in der Schweiz geltenden Rechts.
In unserem Büro in Genf beraten wir bei Gesuchen um Aufenthaltsbewilligung, Familiennachzug, Asylverfahren, Rekursen oder der Anerkennung als Staatenlose. Zudem sind wir vom Kanton Genf mit der rechtlichen Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen  - einer besonders verletzlichen Gruppe von Migrant*innen - beauftragt.
                        Unsere Leistungen
                    
                - Gesuche um Familiennachzug
- Gesuche um Aufenthaltsbewilligung oder vorläufige Aufnahme
- Gesuche um Kantonswechsel
- Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit
- Unterstützung bei der Prüfung von Akten
- Verfassen von Beschwerden oder Wiederaufnahme-/Revisionsanträgen
- Interventions- oder Auskunftsgesuche bei Behörden oder Nichtregierungsorganisationen
- Gesuche um Suche nach Familienangehörigen oder Beweismitteln im Ausland
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                            Dossiers betraffen unbegleitete Minderjährige 2020